Verkehrsrechtsschutz
Mit einer Police im Verkehrsrechtschutz sitzt man gleich viel ruhiger hinter dem Lenkrad. Es kann zwar den Ärger nach einem Unfall oder einem missglückten Autokauf nicht direkt verhindern, aber sie erleichtert vieles. Außerdem geht ein Rechtsstreit nicht so ins Geld, als wenn man auf diesen wichtigen Service verzichtet hat.
Ein Unfall im Ausland
Ist man ein Vielfahrer und macht auch des Öfteren Touren ins Ausland, dann ist ein Verkehrsrechtsschutz unverzichtbar. Es kann immer etwas passieren und vor allem im Ausland ist man mit einer Police immer auf der sicheren Seite. Insbesondere, wenn man im Ausland einen Unfall hatte, muss man eine Schadensersatzforderung durchsetzen, ist dies ohne einen Anwalt kaum möglich. Es können aber auch noch Übersetzungskosten hinzukommen oder sogar ein Anwalt am Urlaubsort. Eines steht fest, ob zuhause oder im Ausland, ist man nicht versichert und hat keinen Verkehrsrechtsschutz im Rücken, muss alles selber gezahlt werden. Vom Unfallverursacher wird das Geld in der Regel nur zurückerstattet, wenn man sich mit den Forderungen auch wirklich durchsetzen kann.
Wann zahlt der Verkehrsrechtschutz?
Verkehrsrechtschutzversicherte haben kein Risiko, denn für sie bezahlt im Schadensfall immer die Versicherung, selbst wenn am Ende nicht für sie Recht gesprochen wurde. Die Versicherung kommt in jedem Fall für den Anwalt auf, für die Gerichtskosten und auch wenn ein Gutachter mit einbezogen werden muss, wird dieser von der Versicherung übernommen. Sollte der Fall eintreten, dass um Schmerzensgeld gestritten wird oder wenn es im Beruf passiert, dass ein Fahrtenbuch von der Behörde eingesehen werden muss, und selbst wenn es zu einem Strafverfahren kommen sollte und man einen Verteidiger braucht, tritt hier der Rechtschutz ein. Das Einzige, bei dem der Verkehrsrechtschutz nicht eintritt ist, wenn der Versicherte eine Straftat absichtlich begangen hat. Einen Schutz genießt also auch ein Fahrer, der mit Absicht bei Rot über eine Ampel fährt und deshalb einen Anwalt konsultieren muss. Aber dazu sei gesagt, dass ein Ampelvergehen nicht als eine Straftat geltend gemacht wird. Auch in einem Streit mit der Werkstatt, dem Leasingunternehmen oder einem Autoverkäufer greift der Verkehrsrechtsschutz. In der Regel wird der Verkehrsrechtsschutz in einem Komplettpaket mit noch anderen Rechtsschutzarten angeboten oder auch einzeln. Es besteht auch die Möglichkeit, beim Verkehrsrechtschutz zwischen unterschiedlichen Varianten zu wählen. Diese unterscheiden sich vor allem in der Frage, was und auch wer von dem Schutz mit einbezogen ist.
Verschiedene Verkehrsrechtschutzvarianten
Mit einer Fahrzeugversicherung wird ein einzelnes Fahrzeug versichert und jeder, der mit diesem Fahrzeug unterwegs ist, genießt den Verkehrsrechtschutz. Es ist aber ein Vorteil, dass der Versicherte selber auch versichert ist, wenn er anderweitig am Verkehr teilnimmt. Es lassen sich zum Beispiel auch Boote und sogar Flugzeuge mit den Policen versichern. Für den Straßenverkehr bietet sich der Verkehrsrechtschutz in dieser Variante zu einem Normaltarif in einer Höhe von etwa 150 EUR an mit einer Selbstbeteiligung ab 39 EUR. Hinzu kommt aber auch noch der Fahrerrechtsschutz, wobei mit dieser Variante immer nur der Versicherungsnehmer unter dem Schutz steht, insofern er nicht in seinem eigenen Fahrzeug sitzt. Diese Police eignet sich hauptsächlich für Fahrer, die viel beruflich unterwegs sind und diese Variante gibt es für einen Preis ab 29 EUR. Ebenfalls erhältlich ist die Familienrechtschutzversicherung. Mit enthalten ist zudem der reguläre Fahrzeugschutz. In dieser Variante sind alle Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, auch wenn man mit einem Mietwagen unterwegs ist. Dadurch wird die Versicherung zwar teurer, aber dafür zeigt sich der Rechtsschutz sehr umfassend. Mit abgesichert sind in diesem Fall alle Kinder, die in dem Haushalt des Versicherten leben und noch keinen eigenen Beruf ausüben. Aber auch die Ehe- oder Lebenspartner, die in dem Versicherungsschein ebenfalls eingetragen sind. Dieser Schutz ist für etwa 60 EUR zu haben.
Mit der richtigen Police kann man sparen
Es ist richtig, dass man mit einem Vertrag, der länger geht, sparen kann, aber man sollte immer bedenken, dass man mit einem kürzer laufenden Vertrag schneller wechseln kann. Man unterscheidet bei diesen Verträgen unter normalen Angestellten und den im öffentlichen Dienst Tätigen. Diese haben den Vorteil, dass sie so gut wie immer günstiger dabei weg kommen. Ist man allerdings selbstständig, zeigen sich diese Tarife schon etwas teurer. Ist man aber fest angestellt und arbeitet nebenbei freiberuflich, dann kann man diese Tarife umgehen. Diejenigen, die einen Nebenjob haben, dürfen sich ebenfalls über den Normaltarif freuen. Allerdings gilt hier, dass man in den Vertragsbedingungen nachsieht, dass ein zu hoher Nebenverdienst nicht schädlich ist. Möchte man auf eine günstige Weise versichert werden, dann ist der Selbstbehalt eine gute Lösung, denn dieser senkt den Preis erheblich. Es ist zwar dann der Fall, dass ein Anwalt bei einem kleinen Delikt im Verkehr selber bezahlt werden muss, aber dafür kann man hier deutlicher sparen.