Wechsel nach Versicherungsschaden

Fast 60 Millionen zugelassene Fahrzeuge, über 2 Millionen Unfälle und über 30 Milliarden Euro an Sach- und Personenschäden entstehen jedes Jahr in Deutschland bei Verkehrsunfällen. Eine weitere Zahl die aufhorchen lässt ist der Anteil der Fahranfänger bei Verkehrsunfällen. So werden knapp 60 Prozent der Unfälle auf deutschen Straßen von Fahranfängern verursacht. Hatte man einen Unfall und trägt für diesen auch die Schuld, so bleibt dies für einen nicht folgenlos. Neben der eventuellen Strafe für die Schuld für den Verkehrsunfall, kann dies auch versicherungsrechtliche Folgen haben. Und gerade die versicherungsrechtliche Folgen können sich finanziell sehr schnell dauerhaft bemerkbar machen. Erfahren Sie jetzt alles wichtige.

Auswirkungen auf die KFZ-Haftpflichtversicherung

Wie teuer eine Versicherung, insbesondere die KFZ-Haftpflichtversicherung ist, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Solchen Faktoren sind neben der Region für die man das Kraftfahrzeug zulassen möchte, auch die Schadensfreiheitsklasse. Für die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse maßgeblich, ist zum einen, wie lange man im Besitz eines Führerscheins ist und vor allem, wie lange man unfallfrei war. Gerade nach einem Verkehrsunfall und vor allem wenn man diesen selbst verschuldet hat, hat dies in der Regel die Folge, dass man bei der Einstufung in der Schadensfreiheitsklasse abgestuft wird.

Um zu verdeutlichen wie Abstufungen durch die Versicherungen funktionieren, muss man wissen, dass jede Versicherung darüber frei entscheiden kann. Gerade bei günstigeren Anbietern kann man feststellen, dass gerade nach einem Verkehrsunfall wesentlich schneller und umfangreicher abgestuft wird. Nachfolgend ab ein kleines Beispiel nach welchem Schema die drei Branchenriesen für KFZ-Haftpflichtversicherungen ihre Abstufungen vornehmen. In unserem Beispiel befinden wir uns in der Schadensfreiheitsklasse S10, kommt es jetzt zu einem Verkehrsunfall den man verschuldet hat, wird man in die Klasse S4 zurückgestuft. Kommt es zu einem weiteren Schaden, wird man sogar auf S1 abgestuft, bei drei Schäden auf S und bei mehr als vier Verkehrsunfällen wird man auf M von seiner Versicherung eingestuft. Wobei es auch Versicherungen gibt, bei denen ist der Tarif mit einem sogenannten „Rabatt-Retter“ verbunden. Dies bedeutet, dass es auch in Folge eines Verkehrsunfalls zu keinen Abstufungen kommt. Wobei diese Rabatt-Retter in der Regel nur in Verbindungen mit sehr hohen Einstufungen, wie zum Beispiel eine Einstufung in S25 verbunden ist.

Wer sich fragt wie überhaupt die Einstufungen erfolgen, so kann man diese Frage anhand von unserem Beispiel einfach beantworten. In die Schadensfreiheitsklasse S10 wird man eingestuft, wenn man zehn Jahre lang keinen Unfall verursacht hat. Eine Abstufung in eine andere Schadensfreiheitsklasse ist natürlich immer mit höheren Kosten bei der KFZ-Haftpflichtversicherung verbunden. Doch dies muss nicht zwangsläufig der Fall sein, denn es geht auch anders.

Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht bei der KFZ-Haftpflichtversicherung

Wird man aufgrund eines Verkehrsunfalls von seiner Versicherung anders eingestuft, kann man darauf mit dem Sonderkündigungsrecht und einem Wechsel reagieren. Und von diesem Recht machen auch viele gebrauch, jährlich nutzen rund 1,5-Millionen Versicherungsnehmer die Wechselmöglichkeit in einen anderen Tarif nach einem Verkehrsunfall. Diese Zahl nennt zumindest der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.

Möchte man ebenfalls nach einem Unfall wechseln, so kann man bei der Suche nach einem neuen Anbieter sich das Internet und die dortigen Wechselseiten zu Nutze machen. Natürlich muss man beachten, möchte man aufgrund eines Verkehrsunfall wechseln, muss man in der Regel diesen Unfall angeben. Dies wird natürlich von der neuen Versicherung berücksichtigt, unterm Strich kann sich aber ein Wechsel in einen anderen Tarif immer noch bezahlt machen.

Darf ich überhaupt meine KFZ-Haftpflichtversicherung wechseln?

Wer sich jetzt fragt, darf ich überhaupt wechseln? So lautet die Antwort auf diese Frage, ja. Kommt es aufgrund eines Verkehrsunfalls zu einer Veränderung beim Versicherungsvertrag, zum Beispiel eine Veränderung bei der Einstufung in den Schadensfreiheitsklassen, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Aber Achtung, wer das Sonderkündigungsrecht nutzen möchte, muss ein enges Zeitfenster von vier Wochen einhalten. Konkret für die Praxis bedeutet dies, wer nach Erhalt der Mitteilung einer Veränderung seines Versicherungsvertrages informiert ist, kann sofort kündigen. Die Kündigung muss man bei der Nutzung vom Sonderkündigungsrecht schriftlich erfolgen. Auch muss man in der Kündigung der Versicherung gegenüber angeben, warum man kündigt. Kündigt man infolge einer Änderung des Vertrages, so muss man diese Änderung als Kündigungsgrund benennen.

Natürlich kann man seine Versicherung abseits vom Sonderkündigungsrecht auch jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen, fristgerecht zur Hauptfälligkeit kündigen und wechseln. Natürlich sollte man beachten, bevor man seine KFZ-Haftpflichtversicherung kündigt, sollte man erst eine neue Versicherung abschließen. Beachtet man diesen Grundsatz nicht, besteht sonst die Gefahr dass es zu Versicherungslücken kommt.

Aufpassen bei Fahranfängern

Da die KFZ-Haftpflichtversicherung gerade für Fahranfänger mit hohen Kosten verbunden ist, nutzen viele Fahranfänger die Versicherung ihrer Eltern. Hierbei wird das Kraftfahrzeug dann nicht auf den Namen des Fahranfängers zugelassen, sondern auf den Elternteil. Dies hat natürlich den Vorteil, dass der Fahranfänger keine hohen Versicherungsbeträge zur KFZ-Haftpflichtversicherung hat. Aber Achtung, gerade als Elternteil sollte einem bewusst sein, baut der Sprössling einen Verkehrsunfall und verschuldet diesen auch, hat dies folgen. Nämlich bei der Einstufung in die eigene Schadensfreiheitsklasse. Daher sollte man sich es sehr gut überlegen, ob man einen Fahranfänger mit in seiner Versicherung lässt. Insbesondere wenn man den hohen Anteil an Fahranfängern bei Verkehrsunfällen berücksichtigt.